(IESG § 1 Abs 1 Z 3) Die Abweisung der Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen eines Arbeitgebers mit Sitz in Deutschland durch das deutsche Gericht ist in den Wirkungen hinsichtlich der Voraussetzungen des Anspruchs auf Insolvenz-Ausfallgeld einem Beschluß durch ein inländisches Gericht gleichzuhalten.
OGH 8 Ob S 37/95 v. 14.09.1995