(IESG § 1 Abs 1, § 11 Abs 1, KO § 166 Abs 1) Ist das Konkursverfahren über einen Arbeitgeber einmal eröffnet, fällt der Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld auch dann nicht weg, wenn es in der Folge wegen fehlender Gläubigermehrheit aufgehoben wird.
OGH 8 Ob S 45/95 v. 14.12.1995