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Insolvenz-Ausfallgeld bei Einstellung des Konkursverfahrens

ArbeitsrechtARD 4775/34/96 Heft 4775 v. 13.9.1996

(IESG § 1 Abs 1, § 11 Abs 1, KO § 166 Abs 1) Ist das Konkursverfahren über einen Arbeitgeber einmal eröffnet, fällt der Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld auch dann nicht weg, wenn es in der Folge wegen fehlender Gläubigermehrheit aufgehoben wird.

OGH 8 Ob S 45/95 v. 14.12.1995

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