(IESG § 1 Abs 6) Auch ein abberufener oder zurückgetretener ehemaliger Geschäftsführer einer insolvent gewordenen GmbH hat keinen Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld, wenn sein Anstellungsverhältnis fortbesteht oder innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist neu begründet wurde.
OGH 8 Ob S 1018/95 v. 14.03.1996