(ASVG § 255 Abs 3) Ein ausländischer Analphabet, dessen Leistungskalkül für seine Tätigkeit als Hilfsarbeiter am Bau nicht mehr ausgereicht hat, kann trotz seines Ausbildungsmangels auf die Tätigkeit eines Portiers verwiesen werden, wobei es nicht unzumutbar ist, im fortgeschrittenen Alter nochmals die Schule zu besuchen, um das Lesen und Schreiben zu erlernen. OGH 10 Ob S 2144/96h v. 11.06.1996.