(OÖ TourismusG § 33) Ein Ambulatorium für physikalische Therapie ist hinsichtlich des Beitragssatzes für den OÖ Interessentenbeitrag unter die Position "Private Kranken-, Heil- und Pflegeanstalten" einzuordnen und nicht unter die Position "Kurtherapeuten". VwGH 94/17/0011 v. 26.04.1996. (Bescheid aufgehoben)