(Stmk. ParkgebG § 2, StVO § 52 Z 13 lit d) Die Beurteilung der Rechtsfrage, ob eine gebührenpflichtige Kurzparkzone ordnungsgemäß kundgemacht wurde, setzt denknotwendig die Klärung der Tatfrage voraus, ob an allen für die Ein- und Ausfahrt in Frage kommenden Stellen, insbesondere auch dort, wo ein Kraftfahrer in die Kurzparkzone eingefahren ist, entsprechende Vorschriftszeichen aufgestellt waren. VwGH 94/17/0404 v. 26.04.1996. (Bescheid aufgehoben)