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NÖ KanalG § 12, NÖ BauO § 56 Abs 4

Betriebswichtige GesetzeARD 4774/20/96 Heft 4774 v. 10.9.1996

(NÖ KanalG § 12, NÖ BauO § 56 Abs 4) Ein allenfalls früher bestandener oder bestehender Anschluß an einen Regenwasserkanal ist in Zusammenhang mit der Vorschreibung einer Kanaleinmündungsgebühr ohne Bedeutung; gleiches gilt auch für eine allenfalls erfolgte Einleitung von Schmutzwässern in einen solchen nicht für die Aufnahme von Schmutzwässern bestimmten Regenwasserkanal.

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