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Richtlinie 76/207/EWG

ArbeitsrechtARD 4766/39/96 Heft 4766 v. 9.8.1996

(Richtlinie 76/207/EWG) Der Gleichheitsgrundsatz kann nicht nur auf Schlechterstellungen eines der beiden Geschlechter beschränkt bleiben, sondern verbietet auch Schlechterstellungen im Gefolge einer Geschlechtsumwandlung eines Transsexuellen. EuGH Rs. C-13/94 v. 30.04.1996. (JBl WBl 1996/243, Heft 6)

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