(FrG § 17, Assoziationsabkommen EWG-Türkei Art 6 Abs 1) Türkische Gastarbeiter sind aufenthaltsrechtlich nur dann Staatsbürgern aus EG-Mitgliedstaaten gleichgestellt, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Beschäftigung während einer bestimmten Dauer erfüllt haben.
VwGH 95/18/1215 v. 08.02.1996