(BEinstG § 8 Abs 3, AlVG § 121 Z 1) Ein behindertes BR-Mitglied kann gekündigt werden, wenn der Betriebsinhaber im Fall einer dauernden Einschränkung des Betriebes oder der Stillegung einzelner Betriebsabteilungen den Nachweis erbringt, daß er das betroffene BR-Mitglied trotz dessen Verlangen an einem anderen Arbeitsplatz im Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens ohne erheblichen Schaden nicht weiterbeschäftigen kann. BK beim BMAS 42.024/62-6a/93 v. 25.06.1993.