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EStG 1972 § 11 Abs 2

BetriebswichtigesARD 4766/24/96 Heft 4766 v. 9.8.1996

(EStG 1972 § 11 Abs 2) Für die Einbeziehung der Gewerbesteuervorauszahlungen in die bei der Bildung der Gewinngrenze außer Ansatz zu lassende Gewerbesteuerrückstellung besteht kein Raum. VwGH 94/13/0186 v. 27.03.1996. (Beschwerde abgewiesen)

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