(EStG § 20 Abs 1, § 16 Abs 1 Z 7) Ein seinem Charakter nach zur bürgerlichen Kleidung gehörendes Kleidungsstück (hier: Lodenmantel) wird nicht dadurch zur typischen Berufskleidung, daß es nach der Dienstanweisung des Arbeitgebers zur Dienstkleidung (Uniform) zählt und mit einem Dienstabzeichen versehen ist. Bundesfinanzhof/BRD VI R 73/94 v. 19.01.1996. (Betriebs-Berater 1996/578, Heft 11)