(Wr. VergnStG § 1 Abs 1 Z 3) Für das vergnügungssteuerpflichtige Halten eines Spielapparates kommt es nicht darauf an, an wievielen Tagen innerhalb eines Monats der Apparat tatsächlich aufgestellt war. VwGH 92/17/0277 v. 24.11.1995. (Bescheid aufgehoben)