(VwGG § 41 Abs 1) Ist der Abgabenanspruch auf eine Wasserleitungsanschlußgebühr an die Benützung einer Wohnung geknüpft, sind diesbezüglich Feststellungen über die Benützung und nicht über die Benutzbarkeit der Wohnung zu treffen. VwGH 95/17/0206 v. 26.01.1996. (Bescheid aufgehoben)