(Wr. VergnStG § 6 Abs 4) Stehen sich im Zuge des Spielgeschehens eines Spielapparates (hier: "Streetfighter II") zwei Personen in einem Zweikampf gegenüber, die einander Kopfstöße, Faust- und Handkantenschläge sowie Fußtritte versetzen und in einigen Phasen - runde, nicht näher definierbare - Gegenstände aufeinander werfen, bis einer der Gegner durch die Feindeinwirkung am Boden liegen bleibt, und werden nach Spielbeendigung die beiden Spieler schematisch am Bildschirm gezeigt, wobei im Gesicht des verlierenden Spielers eine Wunde dargestellt ist, können die dargestellten Kampfszenen nicht unter die Sportart "Kickboxen" eingeordnet werden und unterliegt das Halten des gegenständlichen Apparates dem Abgabentatbestand des § 6 Abs 4 Wr. VergnStG 1987. VwGH 94/17/0114 v. 23.02.1996.