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EStG § 4 Abs 4, § 20 Abs 1 Z 3

Lohnsteuer und AbgabenARD 4763/12/96 Heft 4763 v. 30.7.1996

(EStG § 4 Abs 4, § 20 Abs 1 Z 3) Bewirtet ein Facharzt für Chirurgie einen praktischen Arzt mit dem Ziel, durch diesen Patientenzuweisungen für seine Ordination zu erlangen, sind diese Aufwendungen keine Betriebsausgaben, weil praktische Ärzte nicht in ständigem Geschäftskontakt mit dem Steuerpflichtigen stehen und somit nicht als Geschäftsfreunde im Sinne des § 20 Abs 1 Z 3 EStG 1988 zu qualifizieren sind. FLD f. Wien, NÖ, Bgld, Senat II, 93/150/09 v. 20.03.1996. (Finanz-Journal 1996/175, Heft 7/8)

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