Verweisung einer Selbstbedienungsladenkassierin
OGH 10 Ob S 142/95 v. 20.07.1995
Nach § 273 Abs. 1 ASVG gilt der (die) Versicherte als berufsunfähig, dessen (deren) Arbeitsfähigkeit infolge seines (ihres) körperlichen oder geistigen Zustandes auf weniger als die Hälfte derjenigen eines (einer) körperlich und geistig gesunden Versicherten von ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten herabgesunken ist.