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ASVG § 273 Abs. 1

SozialversicherungARD 4742/47/96 Heft 4742 v. 7.5.1996

(ASVG § 273 Abs. 1) Eine selbständige Kassierin und Stellvertreterin eines Marktleiters in der Beschäftigungsgruppe 3 des KV für Handelsangestellte kann auf Tätigkeiten der nächstniedrigeren Beschäftigungsgruppe, aber nicht auf Tätigkeiten wie die einer Botengängerin oder Amtsgehilfin verwiesen werden. OGH 10 Ob S 101/95 v. 08.06.1995.

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