(AngG § 27 Z 1) Ein versuchter Ladendiebstahl in einem benachbarten Lebensmittelgeschäft durch die Kassierin eines Warenhauses begründet Vertrauensunwürdigkeit und berechtigt zur Entlassung.
OGH 9 Ob A 53/95 v. 10.05.1995
Der Entlassungstatbestand des § 27 Z 1 AngG 3. Fall (Vertrauensunwürdigkeit) schließt grundsätzlich auch ein außerdienstliches Verhalten mit ein. Der Entlassungsgrund setzt in diesem Fall voraus, daß sich das Verhalten des Arbeitnehmers auf das Dienstverhältnis in einer Weise auswirkt, daß dadurch das dienstliche Vertrauen des Arbeitgebers verlorengeht.