(ArbVG § 36 Abs. 2 Z. 3) Daß ein Arbeitnehmer Niederlassungsleiter ohne Prokura und Bankvollmacht, ohne Zahlungsbefugnisse und ohne Vertretungsbefugnisse nach außen ist, sagt über den maßgebenden Einfluß auf die Betriebsführung allein noch nichts aus, schließt ihn aber auch nicht aus. OGH 9 Ob A 106, 107/95 v. 13.09.1995.