vorheriges Dokument
nächstes Dokument

AngG § 26 Z. 2

ArbeitsrechtARD 4728/30/96 Heft 4728 v. 12.3.1996

(AngG § 26 Z. 2) Die einem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellte Möglichkeit, den fälligen Arbeitslohn innerhalb seines normalen Überziehungsrahmens abzuheben, ist für die Nichtverwirklichung des Austrittsgrundes des ungebührlichen Vorenthaltens des Entgelts nicht ausreichend, nicht einmal im Falle des Vorliegens einer Zinsentragungsvereinbarung durch den Arbeitgeber für allfällig anfallende Überziehungszinsen. ASG Wien 30 Cga 54/95 w v. 13.07.1995, bestätigt durch OLG Wien 10 Ra 131/95 v. 22. 12. 1995.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte