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Kein Verschulden des Beschwerdeführers iSd § 76 Abs 2 AVG bei Abweisung der Bescheidbeschwerde

RechtsprechungJudikaturLukas Bono BergerAnwBl 2025/198AnwBl 2025, 527 Heft 9 v. 19.9.2025

Im Allgemeinen kann einem Beschwerdeführer bei Erfolglosigkeit seiner Beschwerde kein Verschulden iSd § 76 Abs 2 AVG angelastet werden. Es gibt insoweit keine Erfolgshaftung im Rechtsmittelverfahren.

Ra 2025/04/0033

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