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Publizitätsanforderungen von Beschränkungen des E-Mail-Verkehrs mit den Behörden

RechtsprechungJudikaturMathis FisterAnwBl 2025/197AnwBl 2025, 526 - 527 Heft 9 v. 19.9.2025

Die Erhebung einer Beschwerde per E-Mail ist als "schriftliches Anbringen" iSd § 13 AVG zu qualifizieren und zulässig. Mit E-Mail können Anbringen jedoch nur insoweit an die Behörde übermittelt werden, als für den elektronischen Verkehr zwischen der Behörde und den Beteiligten nicht besondere Übermittlungsformen vorgesehen sind. E-Mails können daher "organisatorischen Beschränkungen" iSd § 13 Abs 2 letzter Satz AVG unterworfen werden.

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