Ohne Hinweis auf die eintretenden Folgen gem § 41 Abs 2 Satz 3 AVG muss das Verwaltungsgericht auch einen nach Ablauf der in der Ladung gesetzten Frist gestellten Beweisantrag berücksichtigen.
Ra 2024/12/0092
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

