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Akteneinsicht bei Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen

RechtsprechungJudikaturMathis FisterAnwBl 2025/195AnwBl 2025, 524 - 525 Heft 9 v. 19.9.2025

Auch Betriebs- und/oder Geschäftsgeheimnisse können "berechtigte Interessen" iSd § 17 Abs 3 AVG begründen.

Im Rahmen des § 17 Abs 3 AVG ist das Interesse der Partei an der Akteneinsicht gegen das Interesse anderer Parteien im Einzelfall abzuwägen bzw ist im Einzelfall zu beurteilen, inwieweit ein überwiegendes Interesse besteht, bestimmte Informationen vorzuenthalten.

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