1. Im Fokus der kartellrechtlichen Zusammenschlusskontrolle steht das externe Unternehmenswachstum.
2. Die Kontrolle soll Vorgänge umfassen, die einen potenziell konzentrativen Effekt aufweisen und an denen zumindest zwei Unternehmen beteiligt sind.
3. Das Ziel der Fusionskontrolle ist die Förderung und Erhaltung von wettbewerbsrechtlich strukturierten Märkten sowie die Verhinderung des Entstehens oder der Verstärkung von marktbeherrschenden Stellungen.

