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Tätlicher Angriff auf einen Beamten

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2025/125AnwBl 2025, 361 Heft 6 v. 2.6.2025

Für einen tätlichen Angriff nach § 270 Abs 1 StGB genügt bloße unmittelbar auf den Körper zielende Einwirkung.

12 Os 67/24f

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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