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Zur Auflösung einer Privatstiftung

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2025/124AnwBl 2025, 360 - 361 Heft 6 v. 2.6.2025

1. Sobald der Stiftungszweck nicht erreicht oder nicht mehr erreichbar ist, hat der Stiftungsvorstand gem § 35 Abs 2 Z 2 PSG einen einstimmigen Auflösungsbeschluss zu fassen.

2. Die Feststellung der Nichterreichbarkeit des Stiftungszwecks erfolgt mittels Gesamtbetrachtung aller Umstände.

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