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Abgabenhinterziehung

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2025/126AnwBl 2025, 361 Heft 6 v. 2.6.2025

Verdeckte Ausschüttungen sind alle außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung gelegenen Zuwendungen einer Körperschaft an Anteilsinhaber, die das Einkommen der Körperschaft vermindern und ihre Wurzel in der Anteilsinhaberschaft haben. Anmeldungs- und abgabenpflichtig in Bezug auf die KESt ist hier der Schuldner der Kapitalerträge, also die GmbH. Unmittelbarer Täter iSd § 33 Abs 1 FinStrG ist insoweit daher die zu deren Vertretung berufene Person.

13 Os 34/24k

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