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Auszahlung aus verfallenem Guthaben

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2025/29AnwBl 2025, 81 Heft 2 v. 25.1.2025

Der Anspruch auf Entschädigung aus dem vereinnahmten Vermögen besteht nicht nur bei Vorliegen einer rk Entscheidung, sondern auch, wenn sich der Verurteilte oder - im selbständigen Verfallsverfahren - ein Haftungsbeteiligter in vollstreckbarer Form (insb mit gerichtlichem Vergleich) zum Ersatz der Folgen der für die Verfallsentscheidung maßgeblichen Straftat verpflichtet hat.

1 Ob 101/23v

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