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Zur Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers in der Familien-GmbH wegen zerstörter Vertrauensbasis

RechtsprechungJudikaturFriedrich Rüffler, Tobias Thomas Dornik, Lukas BerghuberAnwBl 2025/226AnwBl 2025, 593 Heft 10 v. 31.10.2025

Gem § 16 Abs 2 GmbHG kann ein Geschäftsführer aus einem wichtigen Grund durch gerichtliche Entscheidung abberufen werden. Ist er zugleich Gesellschafter, so sind § 117 Abs 1 und § 127 UGB sinngemäß anzuwenden.

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