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Zum Rechtsmittelausschluss nach § 45 JN im Verhältnis Bezirksgericht - Landesgericht als Arbeits- und Sozialgericht

RechtsprechungJudikaturThomas GarberAnwBl 2025/215AnwBl 2025, 581 - 583 Heft 10 v. 31.10.2025

Der Rechtsmittelausschluss des § 45 JN ist auch im Fall einer Verneinung der (sachlichen) Zuständigkeit durch ein Bezirksgericht außerhalb Wiens wegen des Vorliegens einer Arbeitsrechtssache nicht anzuwenden.

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