§ 6 Abs 2 Z 4 KSchG ist auf Dauerschuldverhältnisse nicht anwendbar, die darauf angelegt sind, dass die Leistung des Vermieters nicht innerhalb von zwei Monaten nach der Vertragsschließung vollständig zu erbringen ist.
10 Ob 15/25s
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

