Ein Risikoausschluss in einem Krankenversicherungsvertrag, der Geschlechtsumwandlungen - selbst bei medizinischer Notwendigkeit - ausschließt, stellt eine mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar.
7 Ob 58/25t
Ein Risikoausschluss in einem Krankenversicherungsvertrag, der Geschlechtsumwandlungen - selbst bei medizinischer Notwendigkeit - ausschließt, stellt eine mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar.
7 Ob 58/25t
