Die (täuschungsbedingte Gewährung und) Auszahlung von Sozialleistungen begründet insoweit einen (nach § 146 StGB tatbestandsmäßigen) Schaden, als die materiellen Leistungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind.
11 Os 130/21h
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.