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Zum Vorsatz bei § 310 StGB

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2023/137AnwBl 2023, 283 Heft 5 v. 26.4.2023

Die Frage nach der Eignung einer Tathandlung, ein öffentliches oder berechtigtes privates Interesse zu verletzen, betrifft zwar eine Rechtsfrage. Der Vorsatz des Täters muss aber die die Verletzungseignung (in tatsächlicher Hinsicht) begründenden Umstände umfassen.

14 Os 74/21w

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