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Der Verfall ist keine Strafe - Anwendung der §§ 43 ff StGB ausgeschlossen

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2023/139AnwBl 2023, 283 Heft 5 v. 26.4.2023

Der Verfall ist keine (Schuld voraussetzende) Strafe, sondern eine vermögensrechtliche Maßnahme eigener Art, sodass eine Anwendung der §§ 43 ff StGB von vornherein nicht in Betracht kommt.

14 Os 133/21x

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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