1. Bereits das Berufungsgericht hat die im gegenständlichen Fall einschlägigen Rechtsprechungsgrundsätze zur Doppelvertretung dargestellt, die die Revision auch nicht bezweifelt.
1. Bereits das Berufungsgericht hat die im gegenständlichen Fall einschlägigen Rechtsprechungsgrundsätze zur Doppelvertretung dargestellt, die die Revision auch nicht bezweifelt.