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Zur Abberufung von und zur Erteilung von Weisungen an Liquidatoren (iZm GesbR-Vermögen)

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2023/314AnwBl 2023, 677 Heft 12 v. 29.11.2023

1. Darauf, dass Streitigkeiten, welche Gegenstände zum GesbR-Vermögen zählen, mittels Klage im streitigen Verfahren zwischen den Gesellschaftern auszutragen sind und auch der Streit über die Verteilung des Gesellschaftsvermögens dort auszutragen ist, hat schon das Rekursgericht hingewiesen.

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