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Zur Nichtigkeit der Beschlüsse von Vereinsorgangen

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2023/285AnwBl 2023, 626 Heft 11 v. 30.10.2023

1. Gem § 7 VerG sind Beschlüsse von Vereinsorganen nichtig, wenn dies Inhalt und Zweck eines verletzten Gesetzes oder die guten Sitten gebieten. Andere gesetz- oder statutenwidrige Beschlüsse bleiben gültig, sofern sie nicht binnen eines Jahres ab Beschlussfassung gerichtlich angefochten werden. Jedes von einem Vereinsbeschluss betroffene Vereinsmitglied ist zur Anfechtung berechtigt.

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