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Prognosetat muss der Art nach umschrieben sein

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2021/208AnwBl 2021, 422 Heft 9 v. 7.9.2021

Die Prognosetat ist im U ihrer Art nach näher zu umschreiben.

12 Os 122/20p

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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