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Akteneinsicht beim SV

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2021/209AnwBl 2021, 422 Heft 9 v. 7.9.2021

Unterlagen, die ein gerichtlich bestellter SV nach Relevanz für die Erstattung von Befund und GA sichtet, stellen keine Beweismittel dar, die der StA nach § 101 Abs 1 StPO als Grundlage für die im Ermittlungsverfahren zu treffenden Entscheidungen dienen.

12 Os 140/20k

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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