Nichtigkeit aus § 281 Abs 1 Z 11 zweiter Fall StPO begründet ein Sachverhaltssubstrat nur, wenn es vom Gericht offenbar unrichtig als entscheidend für die Anwendung oder Nichtanwendung einer Rechtsvorschrift der Strafbemessung beurteilt und solcherart verfehlt beim Strafausspruch in Anschlag gebracht wurde, für diesen also maßgebend war.
13 Os 102/20d