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Zustellung von Verfahrenshilfebestellungsbescheiden durch die Rechtsanwaltskammern im Wege des ERV

RechtsprechungJudikaturPetra CernochovaAnwBl 2021/107AnwBl 2021, 229 - 230 Heft 4 v. 6.4.2021

Eine Rechtsgrundlage für eine Zustellung eines Bescheides durch die Rechtsanwaltskammer im Wege der "Teilnehmer-Direktzustellung" ist für den Verwaltungsgerichtshof nicht ersichtlich. Es liegt daher ein Zustellmangel vor, der jedoch gem § 7 ZustG geheilt wird, wenn das zuzustellende Dokument dem Empfänger tatsächlich zukommt.

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