Die Federazione Italiana Giuoco Calcio (Italienischer Fußballverband, FIGC) führte ein Verhandlungsverfahren durch, um Trägerdienstleistungen zu vergeben, die im Rahmen der Begleitung der nationalen Fußballmannschaften und im Lager der FIGC zu erbringen waren. Nach Abschluss dieses Verfahrens erhob einer der unterlegenen Bieter beim Verwaltungsgericht Beschwerde. Seiner Ansicht nach war die FIGC als Einrichtung des öffentlichen Rechts anzusehen, so dass sie die für die Vergabe öffentlicher Aufträge vorgesehenen Bekanntmachungsregeln hätte einhalten müssen.