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Italien hat gegen Unionsrecht verstoßen, indem es Kraftstoffe, die für private, von den Endnutzern zu nichtgewerblichen Zwecken gecharterte und genutzte Freizeitwasserfahrzeuge verwendet werden, von der Verbrauchsteuer befreit hat

Europarecht kurz & bündigJudikaturRainer HableAnwBl 2021/311AnwBl 2021, 625 Heft 12 v. 29.11.2021

Die Kommission warf Italien einen Verstoß gegen die RL 2003/96 zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom (FN 1) vor, da Italien die für private Wasserfahrzeuge, die Gegenstand eines Chartervertrags sind, verwendeten Kraftstoffe von der Verbrauchsteuer befreit, unabhängig davon, wie diese Wasserfahrzeuge von den Charterern genutzt werden. In der Folge erhob die Kommission Vertragsverletzungsklage.

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