Die österreichischen Behörden verhängten gegen LU, eine ungarische Staatsangehörige, eine Geldstrafe in Höhe von Euro 80,-, weil sie als Zulassungslenkerin eines an der Begehung eines Straßenverkehrsdelikts im Gebiet der Gemeinde Gleisdorf beteiligten Kraftfahrzeugs eine Verwaltungsübertretung begangen habe. Sie hatte nämlich auf das behördliche Verlangen, den Namen der Person anzugeben, die dieses Fahrzeug gelenkt habe, nicht geantwortet.