Die Notwendigkeit der Abwägung von Freiheitsrechten ergibt sich aus dem Umstand, dass es mehr als ein Grundrecht gibt und keines grenzenlos gilt. Sie können miteinander kollidieren, und daher dürfen auch die meisten Grundrechte durch ordnungsgemäß zustande gekommene Gesetze eingeschränkt werden.
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.