Die Schließung von Handels- und Gastronomiebetrieben bewirkt einen besonders gravierenden Eingriff in das Grundrecht der Erwerbsfreiheit. Den betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmern wird die Ausübung ihrer Erwerbstätigkeit praktisch unmöglich gemacht.
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.