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Besuchsverbot in Krankenhäusern und Pflegeheimen ohne gesetzliche Grundlage

ChronikAufsatzGernot MurkoAnwBl 2020, 426 Heft 7 und 8 v. 10.7.2020

Besonders stark von den Ausgangssperren während der Corona-Krise waren Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen, aber auch stationär in Krankenanstalten Aufgenommene betroffen. Es wurde kommuniziert, dass ein generelles Besuchsverbot sowohl in Krankenanstalten als auch Pflegeheimen bestehen würde.

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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